|
 |
 |
Allgemeine Vermietbedingungen
- Vertragsverhältnis
Das Mietverhältnis kommt zwischen den im Vertrag genannten Personen zustande. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
- Mietpreis, Mietdauer, Zahlung
Der Mietpreis richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.
Die Mietdauer beginnt mit der Bereitstellung des Rades durch den Vermieter, unabhängig davon, ob und wann der Mieter das Rad abholt.
Die Mietzeit endet mit Rückgabe des Rades. Der Mietpreis ist unabhängig davon zu entrichten, ob der Mieter das bereitgestellte Rad in Anspruch nimmt.
Bei Anmietung des Rades ist eine Anzahlung in Höhe des zu erwartenden Mietpreises zu leisten. Die Anzahlung kann in bar, durch Scheck oder durch Kreditkarte geleistet werden. Soweit die Anzahlung für die beanspruchte Mietdauer unzureichend war, ist der Restbetrag bei Rückgabe des Rades fällig.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung gegenüber der Forderung des Vermieters ist auf anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen beschränkt.
- Pflichten des Vermieters
Der Vermieter stellt dem Mieter ein technisch einwandfreies Rad zu Verfügung. Kann ein reserviertes Rad vom Vermieter nicht bereitgestellt werden, ist der Mieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
Die Haftung des Vermieters bei Schäden durch Mängel des Rades ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sie entfällt, soweit der Mieter durch Dritte Ersatz erlangen kann Der Mieter hat das Rad bei Übernahme auf etwaige Mängel zu überprüfen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die der Mieter bei Benutzung des in vertragsgemäßem Zustand übergebenen Rades erleidet.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet bei Einzel- bzw. Individualreisenden bei etwaigen Schäden durch Mängel einen Umtausch des defekten Rades vorzunehmen, noch die Kosten für die Reparatur zu übernehmen.-
Dieser Service ist nur bei Kleingruppen geführten Radtouren durch einen vom Vermieter gestellten Scout möglich.
- Pflichten des Mieters
Der Mieter ist zum sorgsamen Umgang mit der Mietsache verpflichtet. Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen an dem Mietgegenstand vorzunehmen. Ausgenommen sind unaufschiebbare Reparaturen, wie Reifenpanne usw. Jede Veränderung an dem Fahrrad ist dem Vermieter bei Rückgabe unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Unfalles mit Beteiligung von Fremden Personen oder Sachen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
- Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Rad und seiner Ausrüstung entstehen. Der Mieter haftet nicht für den üblichen Verschleiß.
- Vermittlungsleistungen
Sofern der Vermieter weitere Leistungen anderer Unternehmen vermittelt, z.B. Führung von Rad-Touren, Bereitstellung von Speisen und Getränken, Gepäckbeförderung usw. übernimmt er keinerlei Gewähr für die ordnungsgemäße Leistungserbringung der vermittelten Unternehmen.
- Erfüllung für die beiderseitigen Leistungen ist Rüdesheim am Rhein
|
|
 |
| Buchung / Anfrage |
Zimmer Reservierungsanfrage!
...
|
|
| NEU! GPS Daten |
Unsere GPS Koordinaten
Breite N: 49.9803°
Länge : 07.9226°
Höhe 150 Meter
|
|
| Bett&Bike im Monat März |
Nach einer Tour an herrlichen Weinbergen entlang finden Radurlauber hier eine komfortable Unterkunft und können sich – im Restaurant oder im begrünten Wein- und Biergarten – mit klassischer Rheingauer Küche und internationalen Spezialitäten stärken.
...
|
|
| Jubiläumspaket |
Jubiläumspaket 125 Jahre Niederwalddenkmal Germania
...
|
|
| Last Minute |
Aktuelle Angebote in letzter Minute für Sie
...
|
|
| Empfehlung |
R. Näglers Weindepot
Rheingauer Spitzenweine
...
|
 |
|
|